Seit Einführung der Anlieferregelung im Jahr 2015 sind die Vermarktungs- und Servicegebühren im Interesse der Mitgliedsbetriebe unverändert geblieben. Demgegenüber sind die Kosten für den Betrieb der Landgard Standorte im gleichen Zeitraum überproportional angestiegen.

Alleine im Zeitraum von 2015 bis 2017 gab es bei den Müllkosten der Abholmärkte einen Anstieg der Entsorgungskosten um 14 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Logistikkosten, insbesondere durch die Maut, gestiegene Dieselpreise und Lohnkostensteigerungen bei Kraftfahrern um über 19 Prozent an. Darüber hinaus sind die Flächenbewirtschaftungskosten für uns um 15 Prozent gestiegen. Ein weiterer Faktor für Kostensteigerungen sind Manteltarifverträge, an die wir gebunden sind. Die jährlichen Tarifanpassungen sind insbesondere in personalintensiven Tätigkeiten wie der Warenpflege oder dem Stapeln und Entstapeln von CC-Containern deutlich zu spüren.

Diese Rahmenbedingungen haben in Summe dazu geführt, dass im Beirat der Sparte Blumen & Pflanzen intensiv über eine Anpassung der Servicegebühren diskutiert wurde. Im Ergebnis der geführten Diskussionen und der wirtschaftlichen Abschätzung wurden die Servicegebühren zum 01.04.2019 wie folgt angepasst:

Die mit den Gremien abgestimmte Anpassung der Servicegebühren deckt lediglich den Kostenanstieg seit 2015 ab und basiert auf der Annahme, dass in 2019 ähnliche Warenmengen wie in 2017/2018 fließen werden.

Die konkreten Auswirkungen der Gebührenanpassung sind im Einzelfall vom Beladungsgrad, der Vernichtungsquote und der Einhaltung von Bestellvorgaben abhängig. Die Servicegebühren werden wie bisher auch im C- und D-Teil der Erzeugerabrechnung transparent ausgewiesen. Bei Fragen zur Anpassung der Servicegebühren erreichen Sie die Mitarbeiter der der Erzeugerhotline unter Tel. +49 2832 921-3111 oder per Mail unter erzeugermanagement@landgard.de

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