Was jetzt zu beachten ist
Nach langer Vorbereitung ist am 14. Dezember mit der Pflanzengesundheitsverordnung und der Kontrollverordnung ein neues EU-Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Die Ziele des neuen Regelungssystems sind die Vereinheitlichung der Kontrollverfahren und -anforderungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärkontrolle und Pflanzengesundheitskontrolle sowie ein verbesserter Schutz der Gemeinschaft vor Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch bessere Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards.
Zur Umsetzung der Vorgaben können wir seit dem 14. Dezember nur noch Ware von Topfpflanzen-Erzeugern annehmen, für die in den Stammdaten eine gültige Pflanzenpass-Registrierungsnummer hinterlegt ist. Topfpflanzen-Erzeuger, von denen bei Landgard keine Registrierungsnummer vorliegt, sind seit dem 14. Dezember von der Anlieferung ausgeschlossen.
Wer braucht einen Pflanzenpass?
Die Registrierungspflicht beim Pflanzenpass gilt für alle Betriebe, die „für die Auspflanzung bestimmte“ Pflanzen erzeugen. Gemeint sind damit alle lebenden Pflanzen, lebende Teile von Pflanzen (Steckling, Steckholz, nicht: Schnittblumen) und Überdauerungsorgane (Rhizome, Wurzeln, Zwiebeln, Saatgut). Somit sind beispielsweise alle Erzeuger und Händler von Topf-, Garten- und Beetpflanzen von der Registrierungspflicht betroffen.
Laut EU-Verordnung muss die Ware auf folgenden Handelswegen von einem Pflanzenpass begleitet werden:
Anforderungen an Inhalt und Layout des neuen Pflanzenpasses
Im Pflanzenpass ist unter Buchstabe C ein Rückverfolgbarkeitscode gefordert, wenn Ware nicht für Endverbraucher vorgesehen ist. Bei Fertigware, die zur Vermarktung kommt, kann die Angabe zum Buchstaben C entfallen. Das Andrucken der GGN an dieser Stelle entspricht nicht den Vorgaben.
Nachträgliche Neu-Registrierung
Betriebe, die noch nicht über eine Registrierungsnummer für ihren Betrieb verfügen, können die Neu-Registrierung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen. Der Antrag zur Registrierung steht bei den Pflanzenschutzdiensten als Datei zur Verfügung, muss ausgedruckt, unterschrieben und per Fax oder Mail eingereicht werden. Eine digitale Antragstellung ist nicht möglich.
Die Registrierungsnummer muss inklusive Nachweis und der Anlieferernummer an das Erzeugermanagement (erzeugermanagement@landgard.de, Fax: +49 2832 921 3199) gemeldet werden, damit sie in den Stammdaten erfasst werden kann. Als Nachweis gilt das Schreiben des jeweiligen Pflanzenschutzdienstes mit der Bekanntgabe der Registrierungsnummer des Betriebes.
Bei Fragen zum neuen Pflanzenpass helfen die Mitarbeiter der Erzeugerhotline unter Tel. +49 2832 921-3111 oder per Mail unter erzeugermanagement@landgard.de.
Großer Informationsbedarf
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Pflanzengesundheitsverordnung zur Einführung des neuen Pflanzenpasses hat die Betriebe vor große Herausforderungen gestellt und war mit einem außerordentlich großen Informationsbedarf verbunden. Viele Betriebe waren mit der gesetzlichen Umsetzung des Pflanzenpasses und mit dem Informationsfluss an die Basis unzufrieden. Um die Betriebe in dieser Situation gezielt zu unterstützen, haben wir beim Thema Pflanzenpass eng mit dem Landesverband Gartenbau NRW und der Landwirtschaftskammer NRW zusammengearbeitet.
Diese Zusammenarbeit zeigte sich auch am 12. September bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit Veiling Rhein-Maas zum Thema Pflanzenpass in Straelen. Neben Vertretern des Pflanzenschutzdienstes, Marktbegleitern und Kunden war auch eine Vertreterin des Landesverbandes Gartenbau NRW als Gast bei der Veranstaltung anwesend und beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Darüber hinaus hatten wir uns mit dem Landesverband Gartenbau NRW bereits im Sommer über das Thema Pflanzenpass ausgetauscht. Ein Ergebnis dieses Dialoges war, dass sowohl wir als auch der Landesverband Gartenbau NRW den Betrieben über die jeweils eigenen Kommunikationskanäle Informationen zum Thema Pflanzenpass zur Verfügung gestellt haben. Wir haben vor allem den Erzeuger-Newsletter und das Mitglieder- und Mitarbeitermagazin Blattgrün genutzt, um die Mitgliedsbetriebe gezielt und verständlich über das Thema Pflanzenpass und die damit verbundenen Anforderungen zu informieren. Zusätzlich haben wir Informationsplakate entwickelt, die in den Warenannahmen der Cash & Carry Märkte aufgehängt wurden. Darüber hinaus wurde im Oktober bei weiteren Informationsveranstaltungen über das Thema informiert – etwa beim Landesverband Sachsen in Dresden sowie im Cash & Carry Markt Korntal. Diese Veranstaltungen waren bei unseren Anlieferern stark nachgefragt und wurden für intensive Diskussionen genutzt.
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